Fragen & Antworten zur Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar wichtige Informationen zusammengestellt:

Einklappbarer Inhalt

Wann erhalte ich mein Zertifikat ? Sofort und keine Wartezeit! Mehr hier erfahren:

Die Abwicklung des Online-Kurses zur Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG als auch die Prüfung ihrer Person durch den Identitätsnachweis findet zu jeder Tages- und Nachtzeit vollständig online statt.

Nach der Bestellung erhalten Sie einen Link und weitere Informationen zu dem Prozess.

Wenn Sie sofort nach der Bestellung mit der Identifizierung fortfahren und den Kurs erfolgreich bestehen, wird ihnen das deutschlandweit gültige Zertifikat sofort zugestellt. Zu jeder Tages- und Nachtzeit; auch an Sonn- und Feiertagen.

Der gesamte Prozess dauert dann maximal 30-45 Minuten; vorausgesetzt, Sie bestehen die Prüfung.

Jemand anderes hat bezahlt als die Person, welche den Kurs durchführt. Geht das?

Dies ist kein Problem. Nach der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit einem weiterführenden Link. Hier haben Sie die Möglichkeit die Angaben zu der Person einzugeben, welche auf dem Zertifikat zur Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG stehen soll. Das Zertifikat kann auch an eine andere E-Mail-Adresse zugestellt werden, welche abweichend von der Adresse ist, welche während der Bestellung angegeben wurde.

Kann ich den den Online-Kurs & die Prüfung wiederholen wenn ich nicht bestanden habe?

Ja, Sie können den Kurs und die Prüfung bis zu 20 Mal wiederholen.

Welcher Arzt stellt das Zertifikat aus?

Wir verfügen über ein intelligentes System, welches den entsprechenden Arzt automatisch nach ihrer Bestellung an Sie zuweist. Alle teilnehmenden Ärzte verfügen über die Ermächtigung und Ausbildung, Zertifikate über die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG ausstellen zu dürfen. Welcher Arzt auf dem Zertifikat steht, hängt von der internen Zuordnung unserer Systeme ab.

Gesamtverantwortlich ist die 3W Medical GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. med. Johannes Wiesholler.

Auf welchem Computer oder Handy kann ich den Kurs machen ?

Unser Kurssystem ist für alle Arten an Endgeräten geeignet. Egal ob Sie einen PC, einen Laptop, Tablet oder ein Handy haben.

Für die Ausweiserkennung bietet sich das Handy am besten an. Wenn Sie den Kurs auf einem PC oder Laptop durchführen, erkennen dies unsere Systeme automatisch.

Zur Ausweiserkennung haben Sie dann die Möglichkeit auf das Handy zu wechseln. Scannen Sie hierzu einfach den QR Code mit der Kamera ihres Handys, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

Ich habe ausversehen doppelt bezahlt bzw. zweimal gekauft. Was mache ich?

Bitte schreiben Sie uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wir erstatten Ihnen den doppelt bezahlten Betrag umgehend zurück. Die Erstattung erfolgt hierbei auf das Zahlungsmittel, welches Sie während der Bestellung verwendet haben.

AUSWEISPRÜFUNG: Wie funktioniert das, was passiert mit meinen Bildern?

Bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG handelt es sich um ein amtliches Zertifikat, welches für Nachweise an Behörden dient. Um sicherzustellen, dass das Zertifikat tatsächlich an die Person ausgestellt wird, welche den Test durchgeführt hat, ist er Nachweis Ihres Personalausweises oder Reisepasses dringend notwendig.

1. Funktion:

Nach dem Kauf des Kurses, erhalten Sie einen Link, welcher Sie zur Identifikation ihrer Person auffordert.
Die Prüfung des Ausweises und ihrer Person findet vollständig online über AI-basierte (künstliche Intelligenz) Systeme statt, welche Tag und Nacht genutzt werden können. Sollte die online-basierte Erkennung mehrfach fehlschlagen, haben sie die Möglichkeit zur manuellen Erkennung zu wechseln.

Die Systeme zur Bilderkennung werden direkt von uns betrieben und entwickelt. Ihre Bilder werden somit nicht an Dritte weitergeleitet und liegen auf deutschen Servern.

2. Sind meine Bilder und Ausweisdaten sicher ?

Ihre Bilder werden während des gesamten Prozesses mit modernster Technologie geschützt

2.1. Der Schutz beginnt bereits beim Hochladen: Codierung und SSL-Verschlüsselung

Noch bevor Ihre Bilder unsere Server erreichen, werden diese während des Hochladens automatisch in einen nicht lesbare Form codiert.
Das bedeutet, dass die Bilder direkt in eine spezielle Textform umgewandelt werden, die die Bilder unlesbar machen, falls jemand versucht, die Daten während der Übertragung abzufangen.
Zusätzlich wird die gesamte Verbindung durch SSL-Verschlüsselung (HTTPS) gesichert.
SSL sorgt dafür, dass die Datenübertragung zwischen Ihrem Gerät und dem Server vollständig verschlüsselt ist.

Selbst wenn jemand Zugriff auf die übertragenen Daten erlangen sollte, wären diese aufgrund der SSL- und der bereits stattgefundenen Codierung nicht lesbar.

2.2. Höchste Sicherheit durch RSA-Verschlüsselung nach dem Hochladen
Sobald Ihre Bilder bereits codiert auf unsere Server gelangt sind, werden diese zusätzlich mit RSA-Verschlüsselung geschützt.

RSA ist eines der sichersten Verschlüsselungsverfahren weltweit. Es wird auch von Banken, Regierungen und im militärischen Bereich verwendet. Ihre Bilder werden somit in komplett unlesbare Daten umgewandelt, die nur mit einem privaten Schlüssel entschlüsselt werden
können. Ohne diesen Schlüssel ist es unmöglich, die Daten zu lesen.

3. Schutz des privaten Schlüssels – Maximale Sicherheit

Der private Schlüssel, der für die Entschlüsselung benötigt wird, wird unter höchsten Sicherheitsstandards verwahrt und ist nur unseren Mitarbeitern bekannt. Dieser Schlüssel wird weder offengelegt oder über das Netzwerk übertragen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand diesen Schlüssel erhält oder knacken kann, ist so gering, dass sie praktisch null ist.

4. Sicherheit während der gesamten Verarbeitung
Ihr Bilder bleiben verschlüsselt – sowohl während der Speicherung als auch bei der Verarbeitung.

Es wird ausschließlich für den vorgesehenen Zweck entschlüsselt – nur von autorisierten Stellen und nur dort, wo der private Schlüssel sicher vorhanden ist. Selbst im Falle eines Serverangriffs könnten die verschlüsselten Daten nicht entschlüsselt werden.

Strenge Sicherheitsprüfungen: Unser System wird regelmäßig geprüft und entspricht den höchsten internationalen Standards.

5. Werden meine Bilder auf dem Server als Datei gespeichert, zum Beispiel wie ein JPEG, oder PNG?

Nein, der ErkennungsServer arbeitet nur mit den verschlüsselten Zeichenketten wie zuvor beschrieben. Diese werden in einer abgesicherten Datenbank hinterlegt und nicht in Form von pyhsischen Dateien auf einer Festplatte gespeichert.

KEINE E-MAIL erhalten nachdem ich bestellt habe. Was kann ich tun?

BITTE LESEN SIE AUCH DEN PUNKT: Bezahlt mit SOFORTÜBERWEISUNG!

Nach dem Kauf erhalten Sie sofort, maximal jedoch 30 Minuten nach der Bestellung eine EMail von unserem System mit weiteren Informationen. Die genaue Zeit hängt von der Auslastung unserer eingesetzten CLOUD-Systeme ab.

Prüfen Sie bitte in jedem Falle Ihren JUNK/SPAM Posteingang.

Sollten Sie spätestens 60 Minuten nach Bestellung noch keine E-MAIL erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, oder senden Sie uns eine E-Mail an medical@dein-gesundheitszeugnis.de


Aus der Erfahrung heraus, handelt es sich bei nicht zugestellten E-Mails in mehr als 90% der Fälle um die falsche Angabe einer E-Mail Adresse während der Bestellung. Wir können dies problemlos für Sie korrigieren.

Was mache ich, wenn das Zertifikat auf einen falschen Namen/Adresse ausgestellt wurde?

Unsere Systeme sind während der Kursdurchführung so aufgebaut, dass es in der Regel nicht vorkommen kann, dass das Zertifikat auf einen falschen Namen ausgestellt wird.

Sollte dies dennoch einmal der Fall sein, schreiben Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie bei der Korrektur. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Kann ich aus dem Ausland bestellen?

Nein! Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ist es bedauerlicherweise nicht möglich, Bestellungen aus dem Ausland für eine Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG anzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Nachfolgebelehrung?

Nach deutschem Recht benötigt jede Person bei einer erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, Gastronomie und auch Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Wurde diese Belehrung noch nie durchgeführt, muss diese erstmals durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt durchgeführt werden. In einem solchen Falle benötigen Sie eine ERSTBELEHRUNG.

Alle zwei Jahre nach erfolgter Erstbelehrung ist eine NACHFOLGEBELEHRUNG notwendig, wenn Sie bei dem gleichen Arbeitgeber noch arbeiten. Diese kann in der Regel auch innerhalb eines Unternehmens durch eine hierfür autorisierte Person erfolgen. Steht eine solche Person nicht zur Verfügung, können Sie die Nachfolgebelehrung gerne hier über unser Portal durchführen.

Gerade bei großen Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern fehlt oftmals der Überblick, welche Personen noch über eine gültige Erklärung verfügen, oder nicht. Auch hier bietet sich zur besseren Kontrolle die Buchung von Nachfolgebelehrungen über unser Portal an.

Nachfolgebelehrungen sind nur dann gültig, wenn davor eine Erstbelehrung stattgefunden hat und sie das Dokument dazu noch besitzen. Hierbei ist es nicht wichtig, ob die Erstbelehrung bei uns oder einer anderen Stelle erfolgte. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Erstbelehrung physisch nachweisen können.

Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?

Die Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSGist ein Leben lang gültig, unter der Voraussetzung, dass innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen wird und dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Kann die Nachfolgebelehrung nicht durch den Arbeitgeber erfolgen, können Sie die Nachfolgebelehrung hier auf unserem Portal durchführen.

Was passiert, wenn ich ohne Belehrung arbeite?

Wenn Sie oder Mitarbeiter ohne Belehrung in Umgebungen arbeiten, die aus Gründen der Hygiene nur mit einer Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42,43 IfSG betreten werden dürfen, kann dies bei einer Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt zu empfindlichen Strafen führen. Bei wiederholten Verstößen kann es zum Entzug der Betriebserlaubnis kommen.

Kommt es beispielsweise zu Verunreinigungen und anschließenden Krankheiten (z.B. durch Keime im Essen) bei Gästen, können ein Sachverhalt der Körperverletzung, oder andere strafrechtlich relevante Aspekte vorliegen.

Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten. Was kann ich tun?

Sobald sie Ihre Prüfungsfragen ausgefüllt und an uns übermittelt haben, senden wir Ihnen Ihr Zertifikat zur Infektionsschutzbelehrung gem. §§42, 43 IfSG bei bestandener Prüfung innerhalb von ca. 60 Minuten zu.

Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte folgendes:

1. Prüfen Sie bitte Ihren JUNK/SPAM Maileingang.
2. Überprüfen Sie, welche E-Mail Sie bei der Bestellung angegeben haben. Diese muss nicht unbedingt mit der Person übereinstimmen, welche die Belehrung durchgeführt hat. Bitten Sie ggf. die Person nachzusehen, welche die Belehrung ursprünglich gekauft hat.

Sollten Sie nicht fündig werden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen das Zertifikat zukommen lassen können.

KURSPROBLEME: Ich sehe nur eine weiße Seite in meinem Browser oder "Loading" und kann den Kurs nicht laden. Was kann ich tun?

Der Browser auf Ihrem Computer hat einen Zwischenspeicher, den sogenannten Cache. Aus verschiedenen technischen Gründen kann dieser Probleme verursachen. Daher gibt es ein paar Dinge, die Sie versuchen können:

  1. Löschen Sie den Cache Ihres Browsers.
  2. Verwenden Sie gegebenenfalls einen anderen Browser.
  3. Wechseln Sie in Ihrem Browser in den privaten bzw. Inkognito-Modus.

Nachfolgend finden Sie für die wichtigsten Browser eine schnelle Übersicht, wie Sie das tun können:

Safari (iPhone, iPad)
Safari (Mac)

Android Devices

Goolge Chrome

Firefox

Microsoft EDGE

Opera

Bitte wenden Sie sich an unseren Support, falls das auch nicht weiterhilft: Kontaktformular

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