Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Hygienebelehrung / Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §42 und 43?
Nach deutschem Recht ist es erforderlich, dass Sie vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes erhalten. Diese Belehrung wird auch als Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung oder Gesundheitsbelehrung bezeichnet.
Die Ausstellung dieser Belehrung kann ausschließlich durch Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen zugelassenen Facharzt erfolgen. Dr. med. Johannes Wiesholler verfügt seit 2012 über die Zulassung zur Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes, auch bekannt als Gesundheitszeugnis. Diese Infektionsschutzbelehrungen sind deutschlandweit gültig und anerkannt.